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Therapieplatz-Krise 2026: Was das für Arbeitgeber bedeutet

Autorenbild: Maximilian Schierl
Maximilian Schierl
20. Okt.
5 Min. Lesezeit

Was kosten psychische Erkrankungen ein Unternehmen? Zahlen, Fakten, Handlungsbedarf

Suizid ist bei den 10- bis unter 25-Jährigen in Deutschland die häufigste Todesursache. Gleichzeitig steht die ambulante Psychotherapie finanziell unter Druck, und auf einen Therapieplatz warten Betroffene im Schnitt schon heute knapp fünf Monate. Betriebe können dieses System nicht reparieren. Sie können aber verhindern, dass ihnen die Folgen unkontrolliert auf die Füße fallen: mit Fehltagen, Fluktuation und Kosten, die sich vermeiden ließen. Therapieplatz-Krise 2026: Was das für Arbeitgeber bedeutet?


Therapieplatz-Krise 2026: Was das für Arbeitgeber bedeutet

Die Lage: Junge Menschen sind besonders betroffen


Im Jahr 2025 nahmen sich in Deutschland 11.334 Menschen das Leben. Laut Statistischem Bundesamt ein Anstieg von 9,3 % gegenüber dem Vorjahr und einem Anstieg von 15,6 % gegenüber dem 10-Jahres-Durchschnitt


In der Altersgruppe der 10- bis unter 25-Jährigen ist Suizid die häufigste Todesursache, vor Verkehrsunfällen und Krebs. Rund 18 % aller Todesfälle in diesem Alter gehen darauf zurück. Zur Einordnung gehört auch: Die Zahl der Suizide unter 25-Jährigen ist seit 2003 von gut 700 auf knapp 500 gesunken. Die Richtung war also lange positiv. Genau deshalb ist es riskant, wenn jetzt an der Versorgung gespart wird.


Diese Generation ist die, die gerade in Ausbildung und Arbeitsmarkt eintritt. Wer 2026 Azubis und Berufseinsteiger beschäftigt, hat das Thema bereits im Betrieb.


Wer selbst an Suizid denkt oder jemanden kennt, der es tut: Die Telefonseelsorge ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222.


Die Versorgung: Honorarkürzung, Budget und lange Wartezeiten


Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 % zu senken. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge um 14,25 % angehoben. Für Praxen, die diese Zuschläge voll erhalten, bleibt laut Psychotherapeutenkammer Berlin eine Minderung von rund 2,8 %.


Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Kürzung am 9. Juli 2026 im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Das Hauptsacheverfahren läuft noch, aufgehoben ist die Kürzung nicht.


Der größere Einschnitt kommt 2027. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, seit 30. Juli 2026 in Kraft, führt die bisher weitgehend extrabudgetär vergütete Psychotherapie zum 1. Januar 2027 zurück in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Die Zuschläge für Kurzzeittherapie entfallen, die Angemessenheitsprüfung des Honorars wird gestrichen. Laut Bundespsychotherapeutenkammer wird ein wachsender Behandlungsbedarf dann nicht zusätzlich vergütet.


Die Ausgangslage ist schon heute schwierig: Laut Bundespsychotherapeutenkammer warten Menschen mit psychischen Problemen im Schnitt 142 Tage auf einen Therapieplatz (Erhebung mit Stand 2022). Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns kam auf eine mittlere Wartezeit von 97 Tagen zwischen Sprechstunde und Therapiebeginn (Abrechnungsdaten 2019 bis 2021).


Zur Einordnung: Ob die Budgetierung die Wartezeiten tatsächlich verlängert, ist eine Prognose. Kammern und Verbände warnen davor. Der GKV-Spitzenverband argumentiert dagegen, die Honorare seien zuletzt überdurchschnittlich gestiegen und müssten an vergleichbare Facharztgruppen angeglichen werden.


Die Folgen für Betriebe: Was psychische Erkrankungen schon heute kosten


Psychische Erkrankungen sind in Deutschland inzwischen eine der beiden häufigsten Ursachen für Fehltage. Die wichtigsten Kennzahlen:


| Kennzahl | Wert | Quelle |

| Fehltage durch psychische Erkrankungen je 100 DAK-Versicherte, 2025 | 366 (Platz 2 der Krankheitsgruppen; 2024: 342) | DAK Psychreport 2026 und 2025 |

| Fehltage durch psychische Erkrankungen je 100 DAK-Versicherte, 1. Halbjahr 2026 | 184 (Platz 1, +9 % zum 1. Halbjahr 2025) | DAK-Auswertung, Juli 2026 |

| Anteil psychischer Erkrankungen an allen Krankheitstagen, 2024 | 16,7 % | BAuA, AOK |

| Produktionsausfallkosten durch psychische Erkrankungen, 2024 | 22,5 Mrd. € | BAuA |

| Ausfall an Bruttowertschöpfung durch psychische Erkrankungen, 2024 | 38 Mrd. € (0,8 % des Bruttonationaleinkommens) | BAuA |

| Anteil psychischer Erkrankungen an neuen Erwerbsminderungsrenten, 2025 | 41,1 % | Deutsche Rentenversicherung |


Zum Vergleich: Alle Krankschreibungen zusammen verursachten 2024 laut BAuA Produktionsausfälle von 134 Mrd. € und einen Ausfall an Bruttowertschöpfung von 227 Mrd. €.


Ein Überschlag für den Betrieb: 366 Fehltage je 100 Versicherte entsprechen rund 3,7 psychisch bedingten Fehltagen je Beschäftigtem und Jahr. Teilt man die BAuA-Produktionsausfallkosten von 134 Mrd. € durch die 881,5 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage des Jahres 2024, ergeben sich rund 150 € je Fehltag. Das macht für ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten grob 55.000 € im Jahr, die allein auf psychische Erkrankungen entfallen.


Das ist eine eigene, grobe Rechnung mit Durchschnittswerten, keine Messung für einzelne Betriebe. Die DAK-Versicherten sind außerdem kein exakter Bevölkerungsquerschnitt, und kurze Krankschreibungen sind in den Daten unterrepräsentiert.


Die Pflicht: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung


Seit 2013 verlangt das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG), dass Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 30.000 € möglich.


In der Praxis ist die Lücke groß. Nach der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/24 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (3.817 Betriebe) nimmt rund ein Drittel der Betriebe nach wie vor keine Gefährdungsbeurteilung vor. Von den Betrieben mit Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen 65 % psychische Belastung ähnlich umfassend wie andere Gefährdungen. Andere Erhebungen kommen je nach Methode zu niedrigeren Werten, die Größenordnung ist aber überall dieselbe: Ein erheblicher Teil der Betriebe erfüllt die Pflicht nicht vollständig.


Die Gefährdungsbeurteilung ist damit zweierlei: eine Rechtspflicht und die Datenbasis, mit der ein Betrieb überhaupt erkennt, wo Belastung entsteht, bevor daraus Fehltage werden.

Der Nutzen: Was Prävention bringt, und was nicht


In der Praxis kursieren hohe Renditeversprechen. Die Studienlage ist differenzierter:


- Deloitte-Analysen zur Investition in psychische Gesundheit im Betrieb sehen Erträge von mehreren Euro je investiertem Euro, je nach Studie und Maßnahme etwa im Bereich von 3 bis über 5 Euro. Die Daten stammen überwiegend aus Großbritannien.

- Eine Übersichtsarbeit der Universität St. Gallen (März 2026) fand für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen insgesamt nur 0,18 Krankheitstage weniger je Beschäftigtem und Jahr, statistisch nicht signifikant, bei einem geschätzten ROI von 1,92 € und hoher Unsicherheit.

- Dieselbe Arbeit fand für Maßnahmen zur psychischen Gesundheit und zum Stressabbau als einzige Gruppe einen statistisch signifikant positiven ROI von 2,99 € je investiertem Euro.

- Der ältere iga-Report (2015, rund 2.400 Studien) kam für betriebliche Gesundheitsförderung allgemein auf 2,70 € je Euro.


Realistisch ist damit eine Erwartung von etwa 2 bis 3 € Ertrag je investiertem Euro bei gezielten Maßnahmen zur psychischen Gesundheit, nicht das Zehnfache. Das reicht für einen klaren Business Case, aber nicht für Selbstläufer: Wirkung entsteht, wenn Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet und umgesetzt werden, nicht durch einzelne Obstkörbe oder Yoga-Kurse. Die Studien sind heterogen und lassen sich nicht eins zu eins auf ein einzelnes KMU übertragen.


Was Betriebe jetzt tun können


1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen oder aktualisieren. Das erfüllt die Pflicht und zeigt, wo die Belastung wirklich entsteht.

2. Aus den Ergebnissen zwei oder drei konkrete Maßnahmen ableiten, vor allem bei Arbeitsorganisation und Führung. Hier liegt der größte Hebel, weil er die Ursache im Betrieb trifft.

3. Führungskräfte befähigen, Überlastung früh anzusprechen. Je früher das Gespräch, desto kürzer der Ausfall.

4. Wege zu Hilfe ken#86C6E5nen und weitergeben: Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (116117), Beratungsangebote der Krankenkassen, regionale Anlaufstellen. Bei knappen Therapieplätzen entscheidet oft, ob Betroffene überhaupt wissen, wo sie anfangen.

5. Wirkung messen: Fehltage, Fluktuation und Rückmeldungen vor und nach den Maßnahmen vergleichen, sonst bleibt der Nutzen Behauptung.


Die MSA Mental Sicher Arbeiten GmbH unterstützt mittelständische Unternehmen genau dabei: bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, der Entwicklung passender Maßnahmen, mit Workshops und mit langfristiger Begleitung, damit die Pflicht erfüllt ist und die Maßnahmen im Alltag ankommen. Wir beheben nicht die Ursachen im Gesundheitssystem, und wir ersetzen keine Therapie. Wir können aber ein Gegengewicht bieten, das Beschäftigte und Arbeitgeber entlastet und dabei Geld spart.


Therapieplatz-Krise 2026: Was das für Arbeitgeber bedeutet?


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